© Copyright 2023 | Dr. Stracke, Bubenzer & Partner mbB
Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar – mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht aus der Region erfolgreich Einspruch einlegen
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt sich insbesondere in Konstellationen, in denen es um mehr als ein bloßes Bußgeld geht. Ein Fahrverbot kann beispielsweise existenzbedrohend sein, wenn der Betroffene zur Berufsausübung dringend auf den Führerschein angewiesen ist. Besonders betroffen von einem Fahrverbot sind Sie auch in ländlichen Gebieten, in denen ein Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel nicht ohne weiteres möglich ist. Auch Fahranfänger müssen in der Probezeit schnell um Ihren Führerschein bangen. Ebenso kann ein Punkt in Flensburg für Sie bereits problematisch sein, wenn Sie Vielfahrer sind, als Unternehmer für einen ganzen Fuhrpark die Verantwortung tragen oder die Punktegrenze zu erreichen drohen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Marktstraße 7
33602 Bielefeld
Telefon (0521) 966 57-0
Telefax (0521) 966 57-66
E-Mail info@ra-stracke.de
Montag – Donnerstag
8.00 – 18.00 Uhr
Freitag
8.00 – 16.00 Uhr
Im übrigen nach Vereinbarung
© Copyright 2023 | Dr. Stracke, Bubenzer & Partner mbB
Marktstraße 7 • 33602 Bielefeld
Telefon (0521) 966 57-0
Telefax (0521) 966 57-66
E-Mail info@ra-stracke.de