Anwalt Bußgeldverfahren OWL

Kostenfreie Vertretung mit Rechtsschutzversicherung

Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar – mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht aus der Region erfolgreich Einspruch einlegen

Sie wurden geblitzt oder von der Polizei kontrolliert und haben vielleicht schon einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bekommen?

Dann kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Kanthak aus der Kanzlei Dr. Stracke Bubenzer & Partner als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht aus der Region weiterhelfen. Im Gegensatz zu einem anonymen Legal-Tech Unternehmen, das mit bloßen Mustern arbeitet, stehen wir für eine persönliche und individuelle Betreuung bei allen Fragen zum Bußgeldverfahren, zum Verkehrsstrafrecht und zum Verkehrsrecht im Allgemeinen zur Verfügung.

Warum Sie in einem Bußgeldverfahren einen Anwalt einschalten sollten

Ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde kann Sie aus vielen Gründen erreichen. Sind Sie beispielsweise zu schnell gefahren und wurden geblitzt, haben eine rote Ampel übersehen, den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder ein Handy am Steuer genutzt, wird gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ein Bußgeldverfahren läuft in mehreren Phasen ab, die alle ihre eigenen Hürden aufweisen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei wirksam zur Seite stehen. Denn Punkte in Flensburg oder Fahrverbote können durchaus schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Juristische Hilfe ist für Sie daher in jedem Fall sinnvoll.
Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten, kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Ihnen entscheiden, ob und wenn ja, welche Angaben zum Tatvorwurf gemacht werden. Eine Verpflichtung, sich zum Tatvorwurf zu äußern, gibt es nämlich nicht. Bereits ein unbedachter Satz kann dazu führen, dass Sie sich nicht mehr erfolgreich gegen den erhobenen Tatvorwurf wehren können. Es wird deshalb davon abgeraten, den Anhörungsbogen ohne anwaltliche Hilfe auszufüllen.
Hat Sie nach der Anhörung ein Bußgeldbescheid erreicht, muss gegen diesen binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann den Bußgeldbescheid für Sie auf Rechtsfehler prüfen. Dazu gehört u. a. auch die Einsichtnahme in die Bußgeldakte, um Messfehler oder eine unzureichende Dokumentation des Vorganges durch die Beamten aufzudecken. Er kann Ihren Einspruch sodann wirkungsvoll begründen und die besten Erfolgschancen dafür bieten, dass die Vorwürfe gänzlich fallen gelassen werden oder die in Aussicht gestellte Strafe zumindest deutlich verringert wird. In Betracht kommt dabei nicht nur eine Verringerung des Bußgeldes, sondern auch das Absehen vom angedrohten Fahrverbot.
Kommt es letzten Endes vor dem Amtsgericht zu einem Hauptverhandlungstermin, ist es für eine wirkungsvolle Verteidigung unumgänglich, dass Sie juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.

Warum Sie einen Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen lassen sollten

Viele Bußgeldbescheide selbst oder jedenfalls die dazugehörenden Bußgeldakten enthalten Fehler, die zu einer Anfechtbarkeit des Bußgeldbescheides führen können. Ist dies der Fall, können Sie für die vorgeworfene Tat nicht belangt werden. Die möglichen Fehler sind vielschichtig und oftmals nicht auf den ersten Blick erkennbar. Typische Fehler bei einem Bußgeldbescheid können u.a. sein:
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann solche Fehler schnell aufdecken. Weist er in einer umfassenden Einspruchsbegründung auf die Fehlerhaftigkeit des Bußgeldbescheides hin, kann ein Bußgeldverfahren auch ohne Prozess eingestellt werden.

Für wen sich der Einspruch in einem Bußgeldverfahren besonders lohnt

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt sich insbesondere in Konstellationen, in denen es um mehr als ein bloßes Bußgeld geht. Ein Fahrverbot kann beispielsweise existenzbedrohend sein, wenn der Betroffene zur Berufsausübung dringend auf den Führerschein angewiesen ist. Besonders betroffen von einem Fahrverbot sind Sie auch in ländlichen Gebieten, in denen ein Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel nicht ohne weiteres möglich ist. Auch Fahranfänger müssen in der Probezeit schnell um Ihren Führerschein bangen. Ebenso kann ein Punkt in Flensburg für Sie bereits problematisch sein, wenn Sie Vielfahrer sind, als Unternehmer für einen ganzen Fuhrpark die Verantwortung tragen oder die Punktegrenze zu erreichen drohen.

Wie Ihr Fall bei uns bearbeitet wird und welche Kosten anfallen

Sie können sich in jeder Verfahrenssituation vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Sie können sich bei uns telefonisch unter der Nummer 0521 – 9665747 melden oder per E-Mail unter der Adresse kanthak@ra-stracke.de eine Anfrage stellen, der Sie den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid als E-Mail Anhang beifügen.  Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Einsicht in Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Eine transparente Kostenaufklärung vor einer Beauftragung ist für uns selbstverständlich. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, holen wir eine Kostendeckungszusage für Sie ein. Die gesamte Vertretung ist für Sie in diesem Fall kostenfrei. Wir sind befugt, Sie bundesweit zu vertreten. Vor den Gerichten in Ostwestfalen-Lippe wie Bielefeld, Gütersloh, Herford, Minden, Paderborn, Detmold und Rheda-Wiedenbrück sind wir besonders erfolgreich und haben schon zahlreiche Bußgeldverfahren erfolgreich beendet.

Welche Fachbereiche wir ebenfalls abdecken

Neben der Vertretung in Bußgeldverfahren sind wir Ihnen mit unserer Expertise gerne auch in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten behilflich. Dies gilt u.a. für die Vorwürfe:
Im Übrigen stehen wir Ihnen auch bei Fragen zur Unfallabwicklung, des Verkehrsvertragsrechtes und des Versicherungsrechtes zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Stellen Sie Ihre Anfrage zur Prüfung Ihres Anliegens

Behördliche Schreiben
Wichtige Dokumente
Damit wir für Sie tätig werden können, müssen vorab einige Dokumente heruntergeladen, ausgedruckt und unterschrieben hochgeladen werden. Sollten Sie auf Ihre Widerrufsfrist verzichten wollen, damit wir uns sofort um Ihr Anliegen kümmern, damit keine wertvolle Zeit für eventuelle Fristen verstreicht, müssen Sie dies aktiv vorab unterzeichnen.
Mandatsvollmacht (herunterladen, ausfüllen, hochladen)
Mandatsvollmacht als PDF
Widerrufsbelehrung und Formular
Widerrufsbelehrung

Marktstraße 7 • 33602 Bielefeld
Telefon (0521) 966 57-0
Telefax (0521) 966 57-66
E-Mail info@ra-stracke.de